Pflichten des Betreibers

  • Einbau- und Betriebsanleitung in der Sprache des Personals zur Verfügung stellen.
  • Benötigte Ausbildung des Personals für die angegebenen Arbeiten sicherstellen.
  • Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Sicherstellen, dass das Personal die Schutzausrüstung trägt.
  • Angebrachte Sicherheits- und Hinweisschilder am Produkt dauerhaft lesbar halten.
  • Personal über die Funktionsweise der Anlage unterrichten.
  • Gefährliche Bauteile innerhalb der Anlage mit einem bauseitigen Berührungsschutz ausstatten.
  • Arbeitsbereich kennzeichnen und absperren.
  • Geräuschpegel messen. Ab einem Geräuschpegel von 85 dB(A), Gehörschutz getragen. Arbeitsbereich kennzeichnen!